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Rezension zu
Gestalkt – Tagebuch der Angst

Die Rezension bezieht sich auf eine nicht mehr lieferbare Ausgabe.

Kein Kavaliersdelikt: Stalking ,Klar auf den Punkt: Kein Kavaliersdelikt

Von: Juristischer-Gedankensalat.de ,J. Große-Wortmann
29.08.2015

Der § 238 StGB begegnet einem im Studium sehr selten. Was auch daran liegen mag, dass er noch verhältnismäßig „jung“ ist. Die Problematik hierbei: Das Gesetz definiert nicht klar und deutlich welches Verhalten des mutmaßlichen Täters eigentlich unter § 238 StGB fällt. Das macht es für einen Stalker einfach. Solange Polizei und Staatsanwaltschaft keinen roten Faden haben, wann sie tätig werden müssen, bleibt der bittere Beigeschmack des Täterschutzes. Natürlich ist die Grenze zwischen einer harmlosen Beobachtung und Stalking oftmals verschwommen, aber im Fall von Frau Meixner ist nicht nachvollziehbar warum hier keinerlei Ermittlung stattgefunden hat. Offensichtlich bedarf es bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft einer Schulung bezüglich der Auswirkungen auf Opfer. Denn nur so kann auch erwartet werden, dass geholfen wird. Eine Morddrohung ist nicht harmlos, das verharren vor dem Wohnhaus eines Menschen ist nicht harmlos und Cyberstalking ist ebenso wenig. Dieses Buch bietet eine Gelegenheit sich mit einer Thematik zu befassen die bisher kaum beachtet wurde. Es bietet die Möglichkeit den Blick zu schärfen und beim nächsten Stalking Opfer nicht wegzusehen.

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