SPECIAL zu Britta Konradt »Behandlungsfehler«
10 RATSCHLÄGE FÜR PATIENTEN UND ÄRZTE VON BRITTA KONRADT
1. Sprechen Sie miteinander, mit Ihrem Arzt, mit Ihrem Patienten, wenn Sie meinen, dass der Behandlungsverlauf nicht in Ordnung gewesen ist.
2. Sollte dieses Gespräch nicht befriedigend gewesen sein, so scheuen Sie sich nicht, den Behandlungsverlauf überprüfen zu lassen.
3. Sie haben ein Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen.
4. Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Medizinrecht und lassen Sie sich zunächst über das Vorgehen beraten.
5. Arzthaftungsrecht bedeutet immer eine Einzelfallbetrachtung.
6. Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit. Arzthaftungsrechtliche Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Fehlers.
7. Lassen Sie sich nicht von der Überprüfung wegen fehlender finanzieller Ressourcen abbringen. Es gibt Möglichkeiten der Finanzierung.
8. Bemühen Sie sich um eine außergerichtliche Lösung.
9. Nicht jeder Fehler führt zum Anspruch.
10. Der Arzt ist Partner. In der Regel wurde der Fehler nicht absichtlich gemacht. Doch wenn ein Schaden besteht, sollte dieser reguliert werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
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