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BABYPEDIA: Die "Gelben Seiten rund ums Baby" - erschienen im Goldmann Verlag

Fragen und Antworten zur Babysprechstunde mit den Autorinnen auf Facebook

1. Kann es irgendwelche Probleme geben, weil ich einen anderen Nachnamen habe als mein Sohn? Zum Beispiel bei Reisen ins Ausland? Muss man da ein spezielles Dokument bei sich tragen?
Babypedia: Du kannst dich ja selber immer mit der Geburtsurkunde deines Kindes als Mutter ausweisen. Bei Reisen ins Ausland, solltest du dich aber nach den speziellen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes erkundigen. Reist nur ein Elternteil mit einem minderjährigen Kind, empfiehlt es sich eine Reisevollmacht des anderen Elternteils mitzuführen.


2. Wie ich gehört habe, muss man für das Baby auch einen Reisepass haben mit Bild wenn man verreisen will?
Babypedia: Seit Juni 2012 gilt die Regelung „Eine Person – ein Pass“. Damit sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern nicht mehr gültig und selbst Babys brauchen bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: Einen Personalausweis (gültig für Reisen in Schengen-Länder, Kosten: 22,80 Euro), einen Kinderreisepass (gilt für Schengen-Länder und einige andere, wird aber z.B. nicht von den USA akzeptiert, Kosten: 13 Euro) oder einen elektronischen Reisepass (wird zum Beispiel auch in den USA anerkannt, Kosten: 37,50 Euro, die Ausstellung dauert nach der Beantragung mehrere Wochen).
Für welche Art von Reisedokument man sich entscheidet, hängt maßgeblich davon ab, in welches Land man mit dem Baby reisen möchte. Da jedes Land selbst entscheidet, welches Dokument es als Einreisevoraussetzung bestimmt, sollte man sich rechtzeitig vor Reisebeginn entsprechend informieren, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de).


3. Wie lang geht die Elternzeit eigentlich?
Babypedia: Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden (mit Zustimmung des Arbeitgebers können von den drei Jahren sogar bis zu zwölf Monate für einen späteren Zeitraum „aufgehoben“ werden, maximal ist so eine Übertragung aber bis zum achten Geburtstag des Kindes möglich). Die Elternzeit muss aber rechtzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Und ja, für einen Krippenplatz (der Kindergarten beginnt meist erst mit drei Jahren) muss man in den allermeisten Fällen immer zahlen. Es gibt jedoch vereinzelt Gemeinden in Deutschland, die ihren Bürgern kostenlose Kinderkrippenbetreuung anbieten.


4. Ich habe neulich mal gehört, es hätte sich an der Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld bei Selbstständigen was geändert. Stimmt das? Und wie ist es beim zweiten Kind? Da kann es dann ja sein, dass in die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind die Elternzeit des 1. mit reinfällt. Muss man da irgendwas beachten?
Babypedia: Ja, es hat sich tatsächlich etwas daran geändert, wie die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ermittelt wird. Um vom durchschnittlichen Bruttogehalt schneller und einfacher auf das relevante Nettoeinkommen zu kommen, werden jetzt zum Beispiel die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben in Form einer Pauschale abgezogen. Recht gut erklärt wird der insgesamt immer noch recht komplexe Vorgang zum Beispiel in der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ (Stand März 2013) des Familienministeriums. Diese kann man kostenlos bestellen oder downloaden auf der Webseite des Ministeriums www.bmfsfj.de (-> Service -> Publikationen).
Zur Berechnung des Elterngeldes, wenn in den Berechnungszeitraum für das zweite Kind die Elternzeit des ersten Kindes fällt: Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Einkommens bleiben zum Beispiel Kalendermonate unberücksichtigt, in denen man Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hat. Statt dieser Monate werden dann weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt! Kalendermonate, in denen man aus anderen Gründen kein zu berücksichtigendes Einkommen erhalten hat, werden jedoch mit Null angesetzt. Auch diese Konstellation wird in der oben genannten Broschüre nochmal genauer erklärt.


5. Wie sieht das aus mit dem Elterngeld? Ich habe nur für ein Jahr beantragt und werde wohl doch jetzt für drei Jahre zuhause bleiben?
Babypedia: Elterngeld kann man ab der Geburt des Kindes in der Regel nur für maximal 14 Monate bekommen. Wenn Du also noch zwei weitere Jahre Elternzeit anmeldest, wirst Du in dieser Phase kein Elterngeld mehr bekommen.


6. Wie viel darf man in der Elternzeit arbeiten, wenn man kein Elterngeld mehr bezieht?
Babypedia: Während der Elternzeit kann in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden (dabei zählt der Monatsdurchschnitt) gearbeitet werden.


7. Welche Apps sind in der Schwangerschaft nützlich?
Babypedia: Eine empfehlenswerte App ist „mommy to be“. Aber auch die Apotheken App mit Informationen zum Apotheken Notdienst und die App „embryotox“ mit Informationen zu Arzneimitteln während der Schwangerschaft und Stillzeit kann sehr hilfreich sein. Zwar keine App, aber auch sehr empfehlenswert, ist der kostenlose Schwangerschaftsguide von der Zeitschrift ELTERN (zu bestellen unter www.eltern.de)


8. Stimmt es, wenn man ein nichteheliches Kind hat, dass man bis das Kind 5 Jahre alt ist noch heiraten kann, sonst muss der eigene Vater sein leibliches Kind adoptieren? Wie sieht das aus?
Babypedia: In Deutschland ist es so, dass ein Vater, der bei der Geburt seines Kindes nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, zwar der biologische Vater ist, aber eben nicht automatisch auch der rechtliche Vater. Wer das ändern will, muss seine Vaterschaft offiziell anerkennen und beurkunden lassen (Vaterschaftsanerkennung). Weitere Voraussetzung ist, dass auch die Mutter dem zustimmt und ihren Willen ebenfalls beurkunden lässt. Eine Frist oder so gibt es für die Vaterschaftsanerkennung aber nicht. Sie kann jederzeit erklärt werden.
Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilt zum Beispiel auch das örtliche Jugendamt.


9. Nach einem Jahr fällt das Elterngeld weg, steht mir dann Landeserziehungsgeld zu? Laut Internet ja, meine Tochter kam am 27.09.2012 zur Welt. Bekommt man zusätzlich noch Betreuungskosten? Muss sagen, ich bekomme im Moment Alg2. Ich bleibe noch ein Jahr zuhause. Also insgesamt zwei Jahre, stehen mir dann Betreuungskosten zu?
Babypedia: Es gibt zwei verschiedene staatliche finanzielle Unterstützungen, die oft verwechselt werden – das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld.
Betreuungsgeld: Es wird nur für Kinder gezahlt, die ab dem 01. August 2012 geboren wurden und deren Eltern keine staatlich geförderte Krippe zur Betreuung des Kindes in Anspruch nehmen. Es beträgt monatlich zunächst 100 Euro (ab 01. August 2014: 150 Euro) und kann frühestens ab dem Ende des Elterngeldbezugs in Anspruch genommen werden. Wer sich statt der staatlichen Krippe um das Kind kümmert, soll dabei keine Rolle spielen. Es muss also nicht die Mutter selbst das Kind betreuen, sondern zum Beispiel auch die Großeltern o.ä. können dies übernehmen. In jedem Fall aber knüpft das Betreuungsgeld nicht daran an, dass der Vater oder die Mutter ihre Arbeitstätigkeit reduzieren oder gar aufgeben. In Bayern steht zum Beispiel das Servicetelefon des „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ unter 0931/32 09 09 29 für Fragen zum Betreuungsgeld zur Verfügung.
Landeserziehungsgeld: Dieses können Eltern in den vier Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen im Anschluss an das Elterngeld bekommen, wenn ihr Einkommen eine gewisse Jahreshöchstgrenze nicht überschreitet. Links zu den jeweiligen Antragsformularen der Bundesländer findet man zum Beispiel schnell über www.familien-wegweiser.de (-> Service -> Formulare).
Welchen Einfluss Dein Alg2 jeweils auf diese Unterstützungsmöglichkeiten haben könnte, solltest Du sicherheitshalber auch mit der Agentur für Arbeit klären.


10. Was kann man machen, wenn man keinen Kita-Platz findet und man aber wieder arbeiten gehen will?
Babypedia: Klappt es mit einer Kita nicht, sollte man Alternativen in Betracht ziehen. Zum Beispiel eine Tagesmutter, die man über das Jugendamt suchen kann. Eine weitere Alternative ist die etwas kostspieligere Variante einer Kinderfrau, die zu dir nach Hause kommt. Müssen nur wenige Stunden abgedeckt werden, kann man ein Au-Pair oder eine Leih-Oma oder Leih Opa (Vermittlung über www.aktivpaten.de) in Betracht ziehen.


11. Wenn mein Kind im März 2012 geboren ist, habe ich dann Anspruch auf Erziehungsgeld?
Babypedia: Mit Erziehungsgeld meinst Du sicher das neu eingeführte „Betreuungsgeld“ – leider wird dieses nur für ab 01. August 2012 geborene Kinder gezahlt. Eventuell hast Du aber einen Anspruch auf eine andere staatliche Förderung: das Landeserziehungsgeld. Dieses können Eltern in den vier Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen im Anschluss an das Elterngeld bekommen, wenn ihr Einkommen eine gewisse Jahreshöchstgrenze nicht überschreitet. Links zu den jeweiligen Antragsformularen der Bundesländer findet man zum Beispiel schnell über www.familien-wegweiser.de (-> Service -> Formulare).


12. Hallo ich habe eine Frage und zwar bin ich derzeit in Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub. Ich habe für ein Jahr Geld bekommen und jetzt die Elternzeit verlängert. Meine Frage, wenn ich jetzt schwanger werden würde, bekäme ich dann für mein neues Kind trotz Elternzeit auch Elterngeld? (habe zuvor gearbeitet und 65% meines Gehalts in der Elternzeit bekommen) Wäre total toll, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Babypedia: Ja, auch für das zweite Kind würdest Du dann Elterngeld bekommen. Interessant ist in dieser Konstellation dann nur, in welcher Höhe!
Bei angestellt tätigen Frauen wird ja zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage zuerst mal immer das durchschnittliche Einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, genommen. Unberücksichtigt bleiben dabei aber zum Beispiel Kalendermonate, in denen man Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hat. Statt dieser Monate werden dann weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Kalendermonate, in denen man aus anderen Gründen kein zu berücksichtigendes Einkommen erhalten hat, werden mit Null angesetzt. Aber auch wer überhaupt nicht erwerbstätig war, erhält mindestens 300 Euro Elterngeld monatlich. In Deiner Situation solltest Du auch prüfen, ob Du wegen des älteren Geschwisterkindes das Elterngeld monatlich durch den „Geschwisterbonus“ erhöhen kannst.
Als gutes Informationsmaterial können wir hierzu allgemein die sehr informative Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ (Stand März 2013) des Familienministeriums empfehlen. Man kann sie kostenlos bestellen oder downloaden auf der Webseite des Ministeriums www.bmfsfj.de (-> Service -> Publikationen).


13. Erziehungsgeld? Wie kann ich das beantragen bzw. was sind die Voraussetzungen?
Babypedia: Falls Du das Betreuungsgeld meinst: Dies ist eine neu eingeführte staatliche Unterstützung, die unter gewissen Voraussetzungen an Eltern gezahlt wird, die keinen öffentlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen. Das Geld wird nur für Kinder gezahlt, die ab dem 01. August 2012 geboren wurden, beträgt monatlich zunächst 100 Euro (ab 01. August 2014: 150 Euro) und kann frühestens ab dem Ende des Elterngeldbezugs in Anspruch genommen werden.
Wer sich statt der staatlichen Krippe um das Kind kümmert, soll dabei keine Rolle spielen. Es muss also nicht die Mutter selbst, sondern können zum Beispiel auch die Großeltern o.ä. sein. In jedem Fall aber knüpft das Betreuungsgeld nicht daran an, dass der Vater oder die Mutter ihre Arbeitstätigkeit reduzieren oder gar aufgeben. In Bayern steht zum Beispiel das Servicetelefon des „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ unter 0931/32 09 09 29 für Fragen zum Betreuungsgeld zur Verfügung.